Grundwissen
Stiftungsformen
Stiftungen gibt es bereits seit Jahrhunderten. Sie verfolgen mit Hilfe ihres Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck. Es gibt eine Vielzahl von Stiftungsformen. Für die meisten Menschen kommen jedoch nur drei Stiftungsformen in Frage, um sich für die Lösung gemeinnütziger Aufgaben einzusetzen:
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die rechtsfähige Stiftung
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die rechtlich unselbstständige Stiftung — auch Treuhandstiftung genannt
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der Stiftungsfonds
Stiftungssatzung
Juristische Grundlage einer Stiftung ist die so genannte Stiftungssatzung, in der der Stifter seine individuellen Vorstellungen gestaltet. Hier werden beispielsweise Stiftungsname, Zweck, Stiftungsorgane und Vermögensanfall geregelt.
Gemeinnützige Förderzwecke
Stiftungen, die Zwecke des Gemeinwohls verfolgen, genießen bestimmte Steuervorteile. Zu den steuerbegünstigten Zwecken gehören nach der Abgabenordnung mildtätige, kirchliche und die allgemeinen gemeinnützigen Zwecke. So kann eine Stiftung beispielsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Entwicklungshilfe, Umweltschutz und Bildung tätig werden.
Stiftungsvermögen
Das Vermögen einer Stiftung ist dauerhaft dem in der Stiftungssatzung formulierten Stiftungszweck gewidmet. Es setzt sich aus dem Gründungskapital und späteren Zustiftungen zusammen. Dieses Kapital bleibt in der Regel bestehen, lediglich die Erträge des Vermögens werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Es gibt aber auch verschiedene Sonderformen wie die Stiftung auf Nießbrauch.
Ausführliche Informationen zum Thema Stiften finden Sie in der Broschüre "Grundwissen Stiften"
