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Die Gründung einer Treuhandstiftung
Rechtlich gesehen handelt es sich bei den Stiftungen im Kinderfonds Stiftungszentrum um Treuhandstiftungen. Treuhänder der einzelnen Stiftungen ist die rechtsfähige und gemeinnützige Stiftung Kinderfonds. Die Stifter haben auch nach der Gründung jederzeit die Möglichkeit, den Treuhänder zu wechseln oder ihre Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umwandeln zu lassen. Detailinformationen über die Vor- und Nachteile von Treuhandstiftungen finden Sie unter: www.stiftungszentrum.info
Gründungskosten
Für die Errichtung einer Stiftung im Kinderfonds Stiftungszentrum fallen für den Stifter keinerlei Kosten an. Die Gründungskosten werden von der Alexander Brochier Stiftung getragen. Mit diesem Angebot möchte Alexander Brochier potentiellen Stiftern ermöglichen, einfach eine eigene Stiftung für junge Menschen ins Leben zu rufen. Für die Förderung der deutschen Stiftungskultur erhielt Alexander Brochier vom Bundesverband Deutscher Stiftungen den Stifterpreis 2006.
Drei Schritte zu Ihrer eigenen Stiftung
1. Satzungsentwurf anfordern
Im ersten Schritt legen Sie wesentliche Gestaltungsmerkmale Ihrer Stiftungssatzung fest. Dazu können Sie den Vordruck des Kinderfonds Stiftungszentrums nutzen, den Sie auf dieser Seite als PDF-Dokument herunterladen können. Oder Sie fordern einen Satzungsentwurf online an.
2. Individuelle Ergänzungen
Das Kinderfonds Stiftungszentrum schickt Ihnen auf Basis Ihrer Vorgaben einen unverbindlichen Satzungsentwurf zu. Anschließend stehen Ihnen die Berater gerne für Fragen telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Auf Wunsch werden individuelle Anpassungen Ihrer Satzung vorgenommen.
3. Unterschrift und Anerkennung
Nach Unterzeichnung der Stiftungssatzung und des Treuhandvertrags reicht das Kinderfonds Stiftungszentrum die Satzung und den Treuhandvertrag beim Finanzamt München für Körperschaften ein. In der Regel dauert es nur drei Wochen bis zur Anerkennung Ihrer Stiftung. Anschließend teilen wir Ihnen Ihr Stiftungskonto mit und Sie können das Grundstockvermögen an Ihre Stiftung übertragen. |
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